Allgemeine Geschäftsbedingungen der NESTATE GmbH

Im folgenden NESTATE genannt

Vertraulichkeit

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Kooperierende Makler dürfen wie im Partnervertrag geregelt, Unterlagen an qualifizierte Interessenten weiterleiten.

Bei Weitergabe an Dritte, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt.  Weitere, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

Provisionsverlangen

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.

Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde.

Bei Abschluss eines Hauptvertrages werden Sie NESTATE unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.

Vorkenntnis von Angeboten

Sollte unser Angebot dem Empfänger bereits bekannt sein, so ist dies uns innerhalb von 7 Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés o.ä, mitzuteilen und die Quelle zu belegen.

NESTATE hat- unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners- Anspruch auf die Provision, wenn NESTATE einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

  • Haftung und Schadenersatz
  • Die Haftung von NESTATE wird auf sehr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von NESTATE keine Körperschäden erleidet oder sein Leben verliert.
  • Die Haftung für entgangen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Die Exposés werden von NESTATE auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen die NESTATE für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit NESTATE keine Gewähr leistet.
  • Das Exposé wird ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer unabdingbaren eigenen eingehenden Prüfung beginnen will.  Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Anmietung der Immobilie oder der Erwerb von Rechten an einer Immobilie.  Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadenersatz oder Auskunft Erteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.
  • Das Exposé enthält keine Zusicherung oder Garantien auf die eine Haftung gestützt werden kann. Gleiches gilt im Zusammenhang mit weiteren mündlichen oder schriftlichen erteilten Informationen.
  • Die übrigen Inhalte dieser Webseite werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler auftreten. NESTATE übernimmt im Übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf NESTATE Internetseiten befindlichen Informationen.
  • Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhaften Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.
  • Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäft

Das Geschäftsmodell von NESTATE beruht zum Teil darauf, mit anderen Maklern zu kooperieren. NESTATE ist berechtigt Teile der Provisionen an diese weiterzuleiten.

NESTATE wird auf gerechtfertigtes Verlangen offenlegen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden oder wurden.   

Doppeltätigkeit

NESTATE ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil- auch entgeltlich- tätig zu werden. Das gilt auch dann, wenn wir mit einer Vertragspartei einen Alleinauftrag vereinbart haben.

Pressemitteilungen/Veröffentlichung

Sofern Sie eine Pressemitteilung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen einer Transaktion abgeben, werden Sie NESTATE darin als Transaktionsplattform benennen.

Vermarktung von Objekten auf der NESTATE Onlineplattform

Sofern Sie der Vermarktung auf der NESTATE Onlineplattform zugestimmt haben, stimmen Sie automatisch der Vermarktung Ihrer Immobilie mit ausgewählten selbstständigen Kooperationspartnern von NESTATE zu. Diese Partner sind berechtigt Ihre Immobile mit eingeschränkten Marketingmaßnahmen zu bewerben.

Geldwäscheprüfung

NESTATE ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen.

Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zu Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen.

Gesetzlich geforderte Informationen über die Immobilie

Sie verpflichten sich, NESTATE alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilie zur Verfügung zu stellen.

Schlussbestimmung

Für den Makler Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontaktmöglichkeit über Whatsapp